Gespeichert von Nechvatal am Mo., 19.05.2014 - 21:09

Ankara, Prag und das V-Wort

von Gernot Facius

Die räumliche Distanz läßt sich nicht so schnell überbrücken: Zwischen Prag und Ankara liegen gut 1900 Flug-Kilometer. Beide Hauptstädte und ihr politisches Personal verbindet auf den ersten Blick nicht viel. Aber in einem sind sie sich ungeachtet aller historischen Unterschiede ähnlich: Sie haben Angst vor dem V-Wort - V wie Völkermord.

Mit gewundenen Erklärungen wird versucht, die Geschichte zu glätten. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat jetzt zum 99. Gedenken des Genozids an den Armeniern eine Botschaft verkündet, die von einigen Kommentatoren flugs als „ungewöhnlicher Schritt" des starken Mannes am Bosporus gedeutet wurde. Es lasse sich nicht abstreiten, wurde Erdogan zitiert, daß die letzten Jahre des Osmanischen Reiches für Türken, Kurden, Araber, Armenier und Millionen weitere osmanische Bürger, gleich welcher Religion oder ethnischer Herkunft, eine „schwierige Zeit voller Schmerz waren". Im Klartext heißt das, der Türken-Premier stellt die Verbrechen, die an den Armeniern verübt wurden, die Massaker und Deportationen, anderen Untaten und geschichtlichen Katastrophen im Ersten Weltkrieg gleich, er drückt sich um die Verantwortung seines Landes herum. Doch gegen Ende seines Statements spricht er den Nachkommen der toten Armenier sein „Beileid" aus. Die Vokabeln Genozid oder Völkermord kommen in dem Text freilich nicht vor, lieber hebt Erdogan das „gemeinsame Leid" hervor, und er vergißt auch nicht, vor „beschuldigenden, verletzenden oder bisweilen gar hetzerischen Aussagen" zu warnen.

Wie immer man es wendet: Diese türkischen Wortverrenkungen erinnern an so manche wachsweiche Passage in tschechischen (und offiziellen deutschen) Stellungnahmen zur Sudetendeutschen Frage. Etwa in der Deutsch-tschechischen Deklaration vom 21. Jänner 1997, in der vage bedauert wird, daß durch die nach dem Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen..., die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung".

Der Begriff Völkermord" wird auch hier umgangen. Beide Seiten stimmen lediglich darin überein, daß das begangene Unrecht der Vergangenheit angehört, sie werden daher ihre Beziehungen auf die Zukunft ausrichten". Was Prag nicht daran hindert, an den rassistischen Beneš-Dekreten festzuhalten, sie als Teil der tschechischen Staatsräson zu erklären. Zukunft sieht anders aus! Bei Erdogan ist, bezogen auf das Schicksal der Armenier, von „pluralistischen Sichtweisen" und von „Toleranz" gegenüber anderen Meinungen zu dem Geschehen im Jahr 1915 die Rede: „Der Zeitgeist erfordert, daß man trotz Meinungsverschiedenheiten den anderen durch Zuhören zu verstehen sucht, Kompromißwege auslotet."

Schöne Worte. Geboren aus der Angst, daß ausländische Parlamente den Genozid klar benennen. Von mehr als zwanzig Staaten, darunter Rußland, Kanada, Italien. Argentinien und die Schweiz, ist er bereits offiziell anerkannt. Und wenn sich die Tragödie 2015 zum 100. Mal jährt, wird dieser Völkermord weltweit aufs neue thematisiert werden. Es mag durchaus sein, daß Erdogan trotz seiner schwammigen Beileidsbekundungen die Tür für eine generelle Genozid-Debatte einen Spaltbreit aufgestoßen hat. Möglicherweise erhält auch die Diskussion über vergleichbare Vorgänge auf dem Kontinent eine neue Dynamik. Wenn Politiker und Historiker sich nicht wieder aus purem Opportunismus dem Diskurs verweigern.

Erinnern wir uns: Was war das für ein Aufheulen, als der Sudetendeutsche Tag 2006 unter dem Motto stand „Vertreibung ist Völkermord - Dem Recht auf die Heimat gehört die Zukunft". Von Übertreibung und Aggressivität war die Rede. Seitdem stehen auch die Pfingsttreffen wieder unter unverdächtigen, wie von der Parteien- oder Waschmittelwerbung inspirierten Leitworten. Gescheut wird die klare Ansage, man will ja niemand verkrätzen. Dabei genügt ein Blick auf diverse internationale Dokumente, um zu erkennen, daß der Völkermord-Vorwurf gar nicht so weit hergeholt ist.

Nach der UN-Konvention von 1948 bedeutet Völkermord Handlungen, die in der Absicht begangen werden, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Merke: Die „Absicht" ist das entscheidende Moment. Der Historiker und Völkerrechtler Alfred de Zayas hat das schon vor Jahren so formuliert, und daran hat sich nichts geändert: Die Beneš-Dekrete, die Internierung Tausender Sudetendeutscher in tschechischen Konzentrationslagern, der Raub des Privateigentums und die Art und Weise, in der die Vertreibung ablief, belegten die Absicht der damaligen Prager Führung, die sudetendeutsche Volksgruppe zu zerstören.

Nochmals de Zayas: Wichtig dabei ist die Tatsache, daß die gesamte Volksgruppe aus rassistischen Gründen vertrieben wurde, also nur weil sie Deutsche waren. Um als Völkermord zu gelten, ist es nicht nötig, daß alle Mitglieder der Gruppe massakriert werden. Auch nicht alle Armenier, nicht alle Juden, nicht alle Tutsis wurden ausgerottet." In einem Leitartikel der „Süddeutschen Zeitung" wird darauf hingewiesen, daß das türkische Strafgesetzbuch seit 2005 den Artikel 76 enthält, er definiert Völkermord im Einklang mit der einschlägigen UN-Konvention. Danach gilt auch als Genozid, wenn eine Bevölkerungsgruppe „Bedingungen" unterworfen wird, die ihr Überleben ganz oder teilweise „unmöglich machen".

Nun lautet der übliche Einwand, alles schön und gut, die völkerrechtlich verbindlichen Vertreibungsverbote seien doch erst eine Frucht der späten 1940er Jahre, sie beträfen somit nicht mehr den „Transfer" der Deutschen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Dieses Argument taugt nicht zur Entlastung der Vertreiber. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Schon die Haager Landkriegsordnung von 1907 schließt eine völkerrechtliche Ächtung von Vertreibungen ein.

Der Nürnberger Internationale Gerichtshof verurteilte von 1946 an die Vertreibungen durch das NS-Regime als Kriegsverbrechen, das setzt deren Völkerrechtswidrigkeit zur Tatzeit, also von 1939 / 40 an, voraus. Damit läßt sich auch die Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen, der ersten Massenverbrechen der Nachkriegszeit, als völkerrechtswidrig einstufen. Völkerrechtswidrige Handlungen heilt man nicht mit zweideutigen und diplomatisch beschwichtigenden Deklarationen. Heilung bedingt die Anerkennung des Menschheits-Verbrechens ohne Wenn und Aber sowie den Versuch der Wiedergutmachung. Eben daran fehlt es.

Die offizielle tschechische Seite versteckt sich hinter den Potsdamer Protokollen der Großen Drei, sie versucht ihr Insistieren auf den Bevölkerungstransfer so gut es geht zu leugnen; die Regierenden in Deutschland und in Österreich bekunden vornehmlich in Wahlzeiten Solidarität mit den Opfern. Verbal. Konkreten Verpflichtungen, die über ein hohles Zukunftsgesäusel hinausgehen, weichen sie aus. Das ist die aktuelle politische und moralische Tragödie.

Dieser Kommentar von Gernot Facius erschien in der Sudetenpost Folge 45 vom 8. Mai 2014.

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